
Durch die ständige Mittelverwendungskontrolle – durchgeführt von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird gewährleistet, dass alle Anlegergelder bei Freudstein planmäßig und entsprechend der Bedingungen des jeweiligen Fonds eingesetzt werden.
Die Fondsgesellschaften können über Anlagekapital nur gemeinsam mit der Mittelverwendungskontrollgesellschaft verfügen. Die geschlossenen Verträge sind regulär nicht kündbar. Die gemeinsame Verfügung erfolgt erst nach Prüfung der prospektgemäßen Verwendung des Anlegerkapitals durch den Mittelverwendungskontrolleuer.
Die Mittelverwendungskontrolle ist ein weiteres Sicherungsinstrument für Sie, welches wir uns freiwillig auferlegt haben, um Ihr Investment zu schützen.





































